Überblick: Weshalb kann eine Verfügung von Todes wegen unwirksam sein?
Eine Verfügung von Todes wegen, d.h. eines Testaments oder eines Erbvertrags, kann aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Hier einige Beispiele:
Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.
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Eine Verfügung von Todes wegen, d.h. eines Testaments oder eines Erbvertrags, kann aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Hier einige Beispiele:
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 24.09.2024 (Az. 34 Wx 218/24) wirft Licht auf die Nachweispflichten bei der Grundbuchumschreibung mit Testamentsvollstreckung. Das Gericht entschied, dass eine Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts in der Regel ausreicht, um den formellen Anforderungen des Grundbuchamts zu genügen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 5 W 46/24) eine wichtige Entscheidung zur Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Erbfällen getroffen. Diese kann durch höhere Gewalt gehemmt werden, wenn die verspätete Einreichung der Ausschlagungserklärung auf ein Verschulden des Notars zurückzuführen ist, der die Erklärung beurkundet und sich verpflichtet hat, diese fristgerecht beim Nachlassgericht einzureichen.
Die Frage der Wirksamkeit von Streichungen in einem Testament stellt sich in der erbrechtlichen Praxis häufig. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 13. Oktober 2023 (Az. 33 Wx 73/23) wichtige Grundsätze aufgestellt, wie solche Streichungen zu bewerten sind. Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und die Beweisanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Streichungen als Ausdruck des Widerrufswillens des Erblassers gelten können.
Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.