Die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb der Familie ist häufig mit Bedingungen verknüpft. Eine zentrale Frage ist dabei, ob und wann der Übertragende ein Rückforderungsrecht hat – insbesondere, wenn der Erbe bestimmte Vereinbarungen nicht einhält. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Urteil vom 29. Februar 2024 (Az.: 24 U 136/20) entschieden, dass eine Rückforderung nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen möglich ist.

Der Fall
Ein Vater hatte seinem Sohn im Jahr 2008 einen landwirtschaftlichen Betrieb übertragen. Der notarielle Übergabevertrag enthielt eine Klausel, wonach der Sohn erbrechtliche Vorkehrungen treffen musste, um sicherzustellen, dass der Hof in der Familie bleibt. Der Vater konnte die Schenkung widerrufen, falls der Sohn diese Verpflichtung nicht erfüllte.
Nach dem Tod des Sohnes im Jahr 2018 erklärte der Vater den Widerruf der Schenkung und ließ sich als Eigentümer wieder ins Grundbuch eintragen. Die Erben des verstorbenen Sohnes – seine Ehefrau und drei Kinder – klagten gegen den Vater und verlangten die Rückübertragung des Hofes.
Entscheidung des OLG Köln
Das Gericht entschied zugunsten der Erben und erklärte den Widerruf der Schenkung für unwirksam. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung:
- Rückforderungsrecht war verfristet
- Laut Vertrag musste der Vater die Rückforderung innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Pflichtverletzung geltend machen.
- Der Sohn hatte bereits bis Ende 2009 keine erbrechtlichen Regelungen getroffen. Der Vater wusste dies spätestens zu diesem Zeitpunkt.
- Da der Widerruf erst 2018 erfolgte, war das Rückforderungsrecht längst erloschen.
- Keine stillschweigende Verlängerung der Frist
- Die Rückforderungsklausel war eindeutig befristet, sodass sie nicht als dauerhaftes Widerrufsrecht ausgelegt werden konnte.
- Der Vater hätte die fehlenden Regelungen innerhalb der Frist rügen und den Widerruf rechtzeitig erklären müssen.
- Grundsatz der Rechtssicherheit und Verwirkung
- Der Vater hatte den Hof über Jahre hinweg dem Sohn überlassen und keine Maßnahmen zur Rückforderung ergriffen.
- Dies begründete ein schützenswertes Vertrauen der Erben, dass der Hofübergang endgültig war.
- Eine Rückabwicklung nach zehn Jahren wäre mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar gewesen.
- Keine automatische Rückabwicklung durch den Erbfall
- Der Vertrag sah keine Klausel vor, nach der das Eigentum automatisch an den Vater zurückfallen würde, wenn der Sohn verstirbt.
- Die Kläger (die Erben des Sohnes) waren daher berechtigt, die Eintragung im Grundbuch auf ihren Namen zu verlangen.
Bedeutung der Entscheidung
Das Urteil des OLG Köln unterstreicht, dass Rückforderungsklauseln bei Schenkungen strikt ausgelegt werden. Eine Schenkung kann nicht beliebig lange rückgängig gemacht werden – selbst wenn der Beschenkte eine Auflage nicht erfüllt hat.
Wichtige Lehren für Hofübergaben und Familienunternehmen:
✅ Klar definierte Fristen für Rückforderungsrechte sind essenziell.
✅ Wer eine Rückforderung geltend machen will, sollte dies rechtzeitig tun.
✅ Erben können sich auf die Rechtssicherheit einer vollzogenen Schenkung berufen.
✅ Eine vertragliche Rückfallklausel sollte ausdrücklich geregelt sein, falls der Übertragende sich absichern möchte.
Fazit
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, klare und verbindliche Vereinbarungen bei der Übergabe von Vermögenswerten zu treffen. Wer Schenkungen an Bedingungen knüpft, muss darauf achten, dass diese rechtzeitig durchgesetzt werden.
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