Erbrechtliche Ansprüche

Nach einem Erbfall stehen oft Ansprüche im Raum. Ein Pflichtteil wurde nicht gezahlt. Ein Vermächtnis bleibt unerfüllt. Ein Erbe gibt keine Auskunft. Ein Miterbe hat Geld erhalten, eine Immobilie genutzt oder Nachlassgegenstände an sich genommen. Oder es herrscht Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker. Für Betroffene ist dann schwer zu erkennen, welche Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können.

Wir prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche Sie haben, gegen wen sie sich richten und wie sie sich beziffern lassen. Dabei geht es häufig um Auskunft, Nachlassverzeichnisse, Belege, Wertermittlung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnisse, Herausgabeansprüche oder Ansprüche unter Miterben.

Nicht jeder Anspruch lässt sich sofort berechnen. Oft muss zuerst geklärt werden, was zum Nachlass gehört, welche Schenkungen der Erblasser gemacht hat und welche Werte anzusetzen sind. Wir ordnen die Unterlagen, stellen die richtigen Fragen und sagen klar, welche Schritte rechtlich und taktisch sinnvoll sind.

Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind, setzen wir sie konsequent durch. Wir fordern Auskunft, setzen Fristen, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie sollen nicht darauf angewiesen sein, dass andere Beteiligte freiwillig handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu klären, zu berechnen und wirksam geltend zu machen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Grundprinzipien des Zivilprozesses

Der Zivilprozess folgt grundlegenden Prinzipien, die auf die Wahrung von Gerechtigkeit und Fairness im gerichtlichen Verfahren abzielen. Diese Prinzipien gewährleisten, dass die Beteiligten eines Verfahrens angemessen gehört werden und das Verfahren nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt wird.

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Gerichtstermin per Videokonferenz – § 128a ZPO

Seit der Einführung des § 128a ZPO im Jahr 2002 haben deutsche Zivilgerichte die Möglichkeit, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz durchzuführen. Diese Regelung, die ursprünglich selten genutzt wurde, gewann durch die COVID-19-Pandemie erheblich an Bedeutung und hat das Potenzial, den Zivilprozess langfristig zu verändern. Der Einsatz der Videokonferenz soll Prozesse effizienter gestalten, Kosten und Zeit sparen sowie die Zugänglichkeit der Justiz erhöhen.

Grundsätze des Zivilprozesses

Der Zivilprozess unterliegt einer Reihe von Grundsätzen, die das Verfahren leiten und sicherstellen, dass es fair, strukturiert und rechtsstaatlich abläuft. Diese Grundsätze werden sowohl durch die Zivilprozessordnung (ZPO) als auch durch verfassungsrechtliche Vorgaben wie das Grundgesetz (GG) geprägt. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze des Zivilprozesses detailliert erläutert, unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und aktueller Rechtsprechung.

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Pflichtteil bei Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge stellt häufig eine besondere Herausforderung im Rahmen des Pflichtteilsrechts dar. Unternehmen, insbesondere solche in Form von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, sind im Erbfall nicht nur wertvolle Vermögensbestandteile, sondern ihre Vererbung bringt oft komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Pflichtteilsberechtigte, die im Testament nicht bedacht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden, haben dennoch Ansprüche, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge Beachtung finden müssen.

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BGH zum Pflichtteilsverzicht: Nur mit persönlicher Beteiligung des Erblassers wirksam

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtlich bedeutsame Vereinbarung, bei der eine Person zu Lebzeiten des Erblassers auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 (Az.: IV ZR 263/23) bestätigt, dass ein solcher Vertrag nur wirksam ist, wenn der Erblasser persönlich anwesend ist und den Vertrag selbst abschließt.

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