Erbrechtliche Ansprüche

Nach einem Erbfall stehen oft Ansprüche im Raum. Ein Pflichtteil wurde nicht gezahlt. Ein Vermächtnis bleibt unerfüllt. Ein Erbe gibt keine Auskunft. Ein Miterbe hat Geld erhalten, eine Immobilie genutzt oder Nachlassgegenstände an sich genommen. Oder es herrscht Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker. Für Betroffene ist dann schwer zu erkennen, welche Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können.
Wir prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche Sie haben, gegen wen sie sich richten und wie sie sich beziffern lassen. Dabei geht es häufig um Auskunft, Nachlassverzeichnisse, Belege, Wertermittlung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnisse, Herausgabeansprüche oder Ansprüche unter Miterben.
Nicht jeder Anspruch lässt sich sofort berechnen. Oft muss zuerst geklärt werden, was zum Nachlass gehört, welche Schenkungen der Erblasser gemacht hat und welche Werte anzusetzen sind. Wir ordnen die Unterlagen, stellen die richtigen Fragen und sagen klar, welche Schritte rechtlich und taktisch sinnvoll sind.
Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind, setzen wir sie konsequent durch. Wir fordern Auskunft, setzen Fristen, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie sollen nicht darauf angewiesen sein, dass andere Beteiligte freiwillig handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu klären, zu berechnen und wirksam geltend zu machen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Wenn ein Nachlass überschuldet ist, können Erben in eine rechtliche Zwickmühle geraten. Dürfen sie testamentarisch angeordnete Vermächtnisse noch erfüllen, oder droht später die Rückforderung durch den Insolvenzverwalter? Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az.: 12 U 14/24) klargestellt, dass die Erfüllung eines Vermächtnisses keine unentgeltliche Leistung im Sinne der Insolvenzordnung ist und daher nicht angefochten werden kann.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az.: 5 W 77/24) die Anforderungen an die Auskunftspflicht von Personen präzisiert, die nach einem Erbfall in das Nachlassgeschehen eingebunden sind. Die Entscheidung betont die umfassenden Verpflichtungen zur Offenlegung und die Möglichkeit der Erzwingung mittels Zwangsgeld.
In seinem Urteil vom 7. November 2024 (Az.: III ZR 79/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) hervorgehoben, dass bei der Beweiswürdigung sämtliche Indizien in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind. Eine isolierte Prüfung einzelner Indizien ohne Berücksichtigung ihres Zusammenspiels ist unzulässig und führt zu einer rechtsfehlerhaften Würdigung.
Das deutsche Erbrecht ist das Ergebnis einer jahrtausendelangen Entwicklung und spiegelt Einflüsse aus verschiedenen Rechtskulturen wider. Gleichzeitig hat die Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als moderne Grundlage des Erbrechts eine entscheidende Rolle gespielt.
Das Erbschaftsteuerrecht regelt in Deutschland die steuerlichen Pflichten, die bei der Übertragung von Vermögen aufgrund eines Erbfalls entstehen. Dabei wird die Bereicherung des Erben durch den Vermögenszugang besteuert, wobei das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) maßgeblich ist. Ziel dieser Steuer ist es, eine Beteiligung des Staates an Vermögensübertragungen sicherzustellen, ohne jedoch die Übertragung von Vermögenswerten und die wirtschaftliche Stabilität von Familienunternehmen übermäßig zu belasten.