Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Bestandsverzeichnis: Auskunftsberechtigter muss kein Chaos akzeptieren

Wer Anspruch auf ein Verzeichnis über den Nachlassbestand hat (Bestandsverzeichnis bzw. Nachlassverzeichnis) darf eine geordnete und in sich geschlossene Aufstellung erwarten. Unzusammenhängende, auf mehrere Dokumente verteilte Angaben, die sich noch in Teilen wiedersprechen, muss der Auskunftsverpflichtete nicht akzeptieren, entschied das Landgericht Berlin mit Teilurteil vom 03.02.2015 (22 O 377/13). Die Entscheidung erging zur Auskunft einer Erbschaftsbesitzerin gegenüber einer Erbin, ist jedoch auch auf das vom Erben dem Pflichtteilsberechtigten geschuldete Nachlassverzeichnis übertragbar.

Güterichter bei Pflichtteil

In laufenden Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an einen Güterichter zu verweisen. Güterichter sind ausgebildete Richter am Amtsgericht oder Landgericht, die den Beteiligten durch Vermittlung helfen, ihre Streitigkeit zu lösen. Das Güterichterverfahren schont Zeit, Geld und Nerven – ein Vorteil gerade in Pflichtteilsstreitigkeiten, die komplex und schwierig zu lösen sind.

Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.

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