Was ist ein Pflichtteil?
Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.
Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.
Jetzt anrufen und Erstberatungstermin vereinbaren: 02131/718190
Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.