„Fachanwalt für Erbrecht“ – Qualitätsmerkmal, das Mandanten Sicherheit gibt

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 22. Juni 2025 von Tobias Goldkamp

Wer nach rechtlicher Unterstützung in erbrechtlichen Fragen sucht, stößt häufig auf den Titel Fachanwalt für Erbrecht. Doch was bedeutet diese Bezeichnung genau? Welche Voraussetzungen müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfüllen, um sie zu tragen? Und welchen Mehrwert bietet es Ihnen als Mandant, einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen? Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick.

Tobias Goldkamp ist Fachanwalt für Erbrecht
Tobias Goldkamp ist Fachanwalt für Erbrecht

Was ist ein Fachanwaltstitel?

Der Fachanwaltstitel ist eine durch die Bundesrechtsanwaltsordnung geregelte Zusatzqualifikation. Er signalisiert besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Derzeit gibt es in Deutschland 24 Fachanwaltschaften – vom Arbeitsrecht bis zum Vergaberecht.

Der Weg zum „Fachanwalt für Erbrecht“

1. Zusätzliche Fortbildung

  • Mindestens 120 Zeitstunden Fachanwaltslehrgang an einer von der Bundesrechtsanwaltskammer zugelassenen Bildungseinrichtung.
  • Schriftliche Leistungskontrollen (drei fünfstündige Klausuren).
  • Themen:
    • materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-,
    • Stiftungs- und Sozialrecht,
    • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
    • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
    • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
    • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
    • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

2. Praktische Nachweise

  • Innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung: 80 eigenverantwortlich bearbeitete Erbrechtsmandate (darunter mindestens 20 gerichtliche Verfahren).
  • Die Mandate müssen verschiedene Bereiche des fachlichen Spektrums abdecken.

3. Fortlaufende Fortbildungspflicht

Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen jährlich mindestens 15 Stunden erbrechtliche Fortbildung nachweisen – sonst entzieht die Rechtsanwaltskammer den Titel.

Ihr Vorteil als Mandant

Fundiertes Spezialwissen

Erbrechtliche Fragestellungen reichen von der Gestaltung komplexer Testamentsszenarien über Unternehmensnachfolge bis hin zu grenzüberschreitenden Nachlässen. Ein Fachanwalt kennt die aktuellen Gesetze, Rechtsprechung und steuerlichen Aspekte – das reduziert Haftungsrisiken und spart Zeit.

Praxis- und Prozesserfahrung

Mit jährlich fortlaufenden Pflicht­fortbildungen und nachgewiesener Fallpraxis ist sichergestellt, dass Ihr Anwalt nicht nur die Theorie beherrscht, sondern auch strategisch beraten und vor Gericht durchsetzen kann.

Haben Sie Fragen?

Ob Testament, Erbvertrag, Pflichtteil oder Nachlassabwicklung – sprechen Sie uns an. Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht begleiten wir Sie mit Erfahrung und Weitblick bei allen Fragen rund um Ihren letzten Willen und die Vermögens­nachfolge.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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