Grundstückseigentümer durch Erbfall
Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch.
Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch.
Ist ein Rechtsstreit anhängig, so stellen sich für den Beklagten grundsätzlich die Fragen, welche Kosten anfallen werden, wie hoch die Erfolgschancen sind und wie taktisch vorzugehen ist.
Hat der Mandant einen Anspruch auf Auskunftserteilung gem. § 2314 Abs. 1 BGB, stellt sich die Frage, wie mit der Ermittlung des Wertes eines im Nachlass vorhandenen Grundbesitzes im Interesse des Mandanten sinnvoll zu verfahren ist. In Betracht kommen die Aufforderung an den Gegner, ein Gutachten erstellen zu lassen, ein eigenes Gutachten zu erstellen oder ein Sachverständigengutachten über das selbständige Beweisverfahren anzufordern.
Kann der Erbe sein Erbrecht durch eine eröffnete notarielle Verfügung von Todes wegen nachweisen, benötigt er keinen Erbschein (§ 35 GBO). Entsprechendes gilt für einen Testamentsvollstrecker, der seine Verfügungsbefugnis durch eröffnete Verfügung von Todes wegen nachweisen kann.
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.