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Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden. Schritt 1: Auskunft über den Nachlass und über Schenkungen Fordern Sie den Erben auf, über […]

Wann greift eine Pflichtteilsstrafklausel?

Mit einer Pflichtteilsstrafklausel wollen Eltern erreichen, dass die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern etwas erhalten und nicht schon nach dem Tod des ersten Elternteils Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch umgehend Abstand nahm, nachdem er von der Pflichtteilsstrafklausel erfuhr. Dies entschied das OLG Rostock mit Beschluss

Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Erbe das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, kann er verpflichtet werden, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben hat, wie er dazu imstande ist. Als Anhaltspunkte zählen z.B. Lücken und Verzögerungen, die auf Versäumnissen des Erben beruhen.

Pflichtteil: Auskunft als Anerkenntnis

Erfüllt der Erbe das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsberechtigten, kann dies als Anerkenntnis im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch anzusehen sein und damit zum Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs führen. Dies erläutert das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Beschluss vom 10. September 2013 – 2 W 5/13: „Anerkenntnis ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus

Wie kann ich den Pflichtteil einklagen?

Zahlt der Erbe den Pflichtteil nicht oder verweigert er die geschuldeten Auskünfte über den Nachlass, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen. Stufenklage Auskunfts- und Zahlungsanspruch können Sie über eine Stufenklage verfolgen. Dabei wird zunächst Auskunft über den Nachlassbestand verlangt. Nachdem der Erbe durch Teilurteil hierzu verurteilt ist und die Auskunft erteilt hat, können Sie den Pflichtteil

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