Erbe

Ausgleichung: Wie wirkt sie sich auf den Pflichtteil aus?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht, der insbesondere bei der Berechnung des Pflichtteils relevant wird. Dieser Artikel erläutert, was unter Ausgleichung zu verstehen ist, welche Zuwendungen ausgleichungspflichtig sind und wie sich dies auf die Pflichtteilsberechnung auswirkt.

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OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann

In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.

Anfechtung von Verfügungen aus Testamenten oder Erbverträgen

Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.

Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 W 60/23) verdeutlicht, wie schwer der Nachweis der Testierunfähigkeit eines Erblassers zu erbringen ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Grundregel des § 2229 BGB, nach der jedermann als testierfähig gilt, solange das Gegenteil nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.

Unternehmensnachfolge: Nießbrauch am vererbten Unternehmen

Der Nießbrauch ist ein wertvolles Instrument in der Unternehmensnachfolge, das dazu dient, sowohl die Versorgung eines Dritten sicherzustellen als auch die Unternehmenssubstanz für die Erben zu erhalten. Dabei wird das Unternehmen auf die Erben übertragen, jedoch zugunsten eines Dritten ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart, der es dem Nießbraucher ermöglicht, die Erträge aus dem Unternehmen zu nutzen, während das Unternehmen selbst im Eigentum der Erben verbleibt. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Aspekte des Nießbrauchs in der Unternehmensnachfolge.

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