Erblasser

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden.

Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Erbe das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, kann er verpflichtet werden, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben hat, wie er dazu imstande ist. Als Anhaltspunkte zählen z.B. Lücken und Verzögerungen, die auf Versäumnissen des Erben beruhen.

Pflichtteilsentziehung ist selten wirksam

Der Pflichtteil ist – wie der Name schon sagt – verpflichtend und kann vom Erblasser nicht einfach entzogen werden. Ordnet der Erblasser im Testament die Entziehung des Pflichtteils an, ist diese Anordnung häufig unwirksam. So auch in dem Fall, den das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.10.2013 – 15 U 61/12 – entschied. Die Pflichtteilsberechtigte hatte sich geweigert, den Erblasser nach einem Unfall persönlich zu pflegen. Trotzdem steht ihr der Pflichtteil zu:

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