Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?
Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.
Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.
In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen.