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OLG Koblenz: So muss ein notarielles Nachlassverzeichnis aussehen

Im Beschluss vom 18. März 2014 – 2 W 495/13 – erläutert das Oberlandesgericht Koblenz, wie ein Notar ein Nachlassverzeichnis zu erstellen hat. Nach § 2314 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte nicht nur vom Erben verlangen, ein Verzeichnis über den Nachlassbestand anzufertigen. Er kann dem Erben auch aufgeben, einen Notar zu beauftragen, ein solches Verzeichnis auf Kosten des Nachlasses aufzunehmen. Der Notar soll als neutrale Amtsperson eine Gewähr bieten, dass das Verzeichnis möglichst gewissenhaft erstellt wird.

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Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden.

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