Frist

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

Steuerliche Haftung der Erben bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15. Juni 2024 (Az.: 4 K 2345/21 E) wichtige Klarstellungen zur Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Erblassers und den damit verbundenen Pflichten der Erben getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wie eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser die Verjährungsfristen beeinflusst und welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Erben ihrer Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärungen nicht nachkommen.

man in black jacket standing beside silver mercedes benz car

Verfahrensunterbrechung und -aussetzung beim Tod einer Partei und die Folgen für den Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat.

BGH: Herausgabeanspruch des Erben bei missbräuchlicher Verwendung anvertrauter Gelder

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 1. August 2024 (Az.: III ZR 144/23) entschieden, dass ein Erbe einen Anspruch auf Herausgabe von Geldbeträgen hat, die der Erblasser einem Dritten zur Geschäftsbesorgung anvertraut hat, wenn diese Gelder nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Diese Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Beweislast und der Frage der Verjährung solcher Ansprüche.

Nach oben scrollen