Schon alles verschenkt
Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern.
Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern.
Der Pflichtteil ist eine Geldzahlung in Höhe eines bestimmten Anteils des Nachlasses. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden Pflichtteilsquote und Wert des Nachlasses benötigt.
Sabines Vater will nicht viel von ihr wissen, seiner unehelichen Tochter. Doch ein Pflichtteilsanspruch steht ihr zu.
Vater hat sich von Mutter scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Freundin zusammen. Durch Testament setzt er sie zur Alleinerbin ein. Seine drei Kinder machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend.
Roland und Andrea heiraten. Sie haben je zwei Kinder aus vorherigen Ehen. Andrea bringt hohes Vermögen in die Ehe mit Roland. In einem Testament setzen sich Roland und Andrea gegenseitig zu Erben ein.