Pflichtteil bei Immobilie im Nachlass
Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist ihr Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es kommt auf den Marktwert zum Stichtag Todestag an. Diesen Wert muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, auf Kosten des Nachlasses.