Bekomme ich mindestens den Pflichtteil, wenn ich erbe?
Viele Menschen denken, sie bekämen mindestens den Pflichtteil, wenn sie erben.
Viele Menschen denken, sie bekämen mindestens den Pflichtteil, wenn sie erben.
Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe kostenauslösende Maßnahmen verweigern. Doch mit einem Trick kommt der Pflichtteilsberechtigte trotzdem zu seinem Recht.
War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde.
Zurzeit setzen wir für eine pflichtteilsberechtigte Mandantin durch, dass sie von einer Erbin ein notarielles Nachlassverzeichnis erhält. Auf unseren Antrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro gegen die Erbin festgesetzt (Beschluss vom 31.10.2016 – I-7 W 67/16).
Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.