nachlassverzeichnis

Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis bei (angeblich) überschuldetem Nachlass

Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe kostenauslösende Maßnahmen verweigern. Doch mit einem Trick kommt der Pflichtteilsberechtigte trotzdem zu seinem Recht. Dürftigkeitseinrede Die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) gibt dem Erben die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn der Nachlass überschuldet ist und keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um ein Nachlassinsolvenzverfahren durchzuführen. Das Gesetz will den […]

OLG Düsseldorf: notarielles Nachlassverzeichnis mit Zwangsgeld durchsetzen

Zurzeit setzen wir für eine pflichtteilsberechtigte Mandantin durch, dass sie von einer Erbin ein notarielles Nachlassverzeichnis erhält. Auf unseren Antrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro gegen die Erbin festgesetzt (Beschluss vom 31.10.2016 – I-7 W 67/16). Das OLG folgt damit unserer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, welches die Zwangsgeldfestsetzung noch

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen. Der Erbe hat auf Aufforderung durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses Auskunft über den Bestand des zum Zeitpunkt des Todes – Stichtag Todestag – zu erteilen (§§ 2314,

Bundesverfassungsgericht zu notariellem Nachlassverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis geäußert. Anlass war eine Verfassungsbeschwerde eines Pflichtteilsberechtigten. Der Notar muss eigene Ermittlungen anstellen und darf sich nicht darauf begnügen, Erklärungen des Erben zu beurkunden. Die Ermittlungspflicht des Notars beschränkt sich nicht nur auf den Nachlassbestand zum Stichtag Todestag. Sie erstreckt sich auch auf mögliche

OLG Bamberg zur notariellen Ermittlung des Nachlasses

Das OLG Bamberg hat konkretisiert, welche Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis erfüllen muss. Es muss auf eigenen Ermittlungen des Notars beruhen, nicht bloßer Übernahme von Angaben der Erben. Der Notar muss Angaben der Erben einer kritischen Plausibilitätskontrolle unterziehen und dies dokumentieren. Er muss sich daraus ergebenden Anhaltspunkten nachgehen. Er muss den Zweifeln nachgehen und die Nachforschungen

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