Immobilie im Nachlass: Pflichtteilsberechtigter darf Grundbuch einsehen
Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, so hat ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, das Grundbuch einzusehen. Hierzu führte das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 4. Februar 2014 – I-3 Wx 15/14 – aus: