Pflichtteilsberechtigter

Ausschlagungsfrist und Anfechtungsfristen im Erbrecht

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis des Erben von dem Anfall und dem Grund der Berufung (§§ 1944, 1946 BGB). Ist der Erbe durch eine Verfügung von Todes wegen berufen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht, d.h. in der Regel mit Erhalt der Eröffnungsniederschrift nebst der eröffneten Verfügung. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate.

Three People Sitting Beside Table

Wie ist der Ablauf beim Nachlassverzeichnis?

Bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist besondere Sorgfalt geboten – schließlich hängt davon der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten ab. Wie läuft die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses genau ab? Wer trägt die Kosten, und was ist zu tun, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Einsicht in das Verzeichnis verlangt? Hier erfahren Sie, wie die Rechte und Pflichten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geregelt sind.

Pflichtteilsberechtigter kann Grundbucheinsicht nehmen

Dem Pflichtteilsberechtigten steht Einsicht in das Grundbuch zu, wenn der Erblasser Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Dies bekräftigte das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.08.2020 – 3 W 121/19.

Fünf Fakten zum Pflichtteil

Beim „Berliner Testament“ steht den Kindern der Pflichtteil zu, schon wenn das erste Elternteil stirbt. Die Kinder müssen sich nicht auf den Tod des länger lebenden Elternteils vertrösten lassen.
Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Personenkonstellation und vom Wert des Nachlasses ab.
Für den Pflichtteil zählen auch Schenkungen. Hat der Erblasser sich „arm“ geschenkt, muss der Beschenkte das Geschenk heraus geben oder zahlen.
Pflichtteilsberechtigte können vom Erben Auskunft durch ein vom Notar zu ermittelndes und aufzuschreibendes Nachlassverzeichnis verlangen. Der Notar forscht auch nach Schenkungen und sieht dazu die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre durch. Die Kosten muss der Erbe zahlen.
Testamente sind manchmal unwirksam. Ob Testierunfähigkeit, nicht eingehaltenen Formalien oder Bindungswirkung eines älteren gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags: Der vermeintlich Enterbte kann in Wahrheit Erbe sein.

BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis: Erbe muss meist persönlich beim Notar erscheinen

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar ermitteln und aufnehmen lässt, muss der Erbe den Notar beauftragen. Außerdem muss er bei der Ermittlung und Aufnahme des Nachlasses persönlich mitwirken. Dazu gehört, dass der Erbe in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und Auskunft geben muss.

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