pflichtteilsquote

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden. Schritt 1: Auskunft über den Nachlass und über Schenkungen Fordern Sie den Erben auf, über […]

Pflichtteil bei Immobilie im Nachlass

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist ihr Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es kommt auf den Marktwert zum Stichtag Todestag an. Diesen Wert muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, auf Kosten des Nachlasses. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe der Pflichtteilsquote des Reinnachlasses. Zum

Schon alles verschenkt

Hat der Erblasser sein Vermögen vor seinem Tod verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch ihren Anteil am Geschenk einfordern. Klaus ist geschieden und hat zwei Kinder: Sebastian und Andrea. Das Verhältnis zwischen Klaus und seinem Sohn Sebastian ist gestört. Klaus ist schwer krank und weiß, dass er bald sterben muss. Schnell überträgt er noch seine

Wie wirken sich Schenkungen auf meinen Pflichtteil aus?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bezieht Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers in den Pflichtteil mit ein. Hat der Erblasser an seinen Ehegatten geschenkt oder unter Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalten, können sogar noch weiter als zehn Jahre zurück liegende Schenkungen einbezogen werden. Normalerweise bezieht sich der Pflichtteil nur auf den Nachlass – also das, was

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Geldzahlung in Höhe eines bestimmten Anteils des Nachlasses. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden Pflichtteilsquote und Wert des Nachlasses benötigt. Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Gesetzliche Erbquote ist der Erbanteil, der nach dem Gesetz greifen würde, wenn der Erblasser kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen hätte. Die gesetzliche

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