BGH-Entscheidung: Notar muss Nachlassverzeichnis erstellen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Juni 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Pflichten von Notaren bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen betrifft. Der Beschluss (Az.: IV ZB 13/23) klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Notar seine Amtstätigkeit verweigern darf und welche Anforderungen an die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gestellt werden.