Regelungen für den Todesfall treffen – aber wie?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.
Das notarielle Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Instrument im Pflichtteilsrecht. Es soll Pflichtteilsberechtigten die nötigen Informationen liefern, um ihren Anspruch berechnen zu können. Doch welche Anforderungen muss ein solches Verzeichnis erfüllen?
Das Erbschaftsteuerrecht regelt in Deutschland die steuerlichen Pflichten, die bei der Übertragung von Vermögen aufgrund eines Erbfalls entstehen. Dabei wird die Bereicherung des Erben durch den Vermögenszugang besteuert, wobei das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) maßgeblich ist. Ziel dieser Steuer ist es, eine Beteiligung des Staates an Vermögensübertragungen sicherzustellen, ohne jedoch die Übertragung von Vermögenswerten und die wirtschaftliche Stabilität von Familienunternehmen übermäßig zu belasten.
Die Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung muss gut durchdacht und individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens sowie der Nachfolger angepasst werden. Hierbei stehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um den Übergang des Unternehmens optimal zu gestalten.