schenkung

FG Düsseldorf zur Großerwerbsschwelle: Nur Erwerbe ab Juli 2016 zählen

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich in einem kürzlich ergangenen Gerichtsbescheid intensiv mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kommanditanteilen und der Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten auseinandergesetzt. Die Entscheidung vom 17. Juli 2024, Az. 4 K 1675/23 Erb, enthält Ausführungen dazu, wie frühere Erwerbe von begünstigtem Vermögen sowie Verzichte auf Nießbrauchsrechte bei der Ermittlung der Großerwerbsschwelle nach dem […]

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind: 1. Pflichteilsquote (§§ 2303 Abs. 1 Satz 2, 2310 BGB) Der Pflichtteil

Abwägung beim Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Am 17. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vielbeachteten Fall (Az.: 13 U 118/10) entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nicht gegeben sind. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 2019 (Az.: X ZR 48/17), in dem der BGH das ursprüngliche

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287

Schenkungen an das liebe Kind

Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten an das „liebe“ Kind gegenüber dem enterbten Kind aus? Wird ein Abkömmling vom Erblasser enterbt, steht ihm der Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil gem. § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2

Nach oben scrollen