Erbschaftsteuer einer Miterbin: Versteigerungskosten und Lagerkosten sind abzugsfähig
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann erhebliche Kosten verursachen. Doch welche dieser Aufwendungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. August 2024 (Az.: II R 43/22) klargestellt, dass auch Kosten für die Versteigerung von Nachlassgegenständen sowie Lagerkosten bis zur Verwertung abzugsfähig sein können – ein wichtiges Urteil für Erben und Testamentsvollstrecker.