Teilung

Man and Woman Sitting at the Table

Teilerbauseinandersetzung durchsetzen – Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Fehlt die Zustimmung eines Miterben dazu, den Nachlass auseinander zu setzen, kann grundsätzlich nur die Auseinandersetzung des Gesamtnachlasses erzwungen werden (sogenannte Erbauseinandersetzung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist ausnahmsweise möglich, nur einen Teil des Nachlasses auseinanderzusetzen (Teilerbauseinandersetzung), so dass die Erbengemeinschaft sich hinsichtlich des übrigen Nachlasses fortsetzt.

Der Erbschein: Bedeutung, Verfahren und Rechtswirkungen

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und Erbquote eines Erben bezeugt und wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Erbschein erfüllt eine zentrale Funktion im Erbrecht, insbesondere für die Nachlassabwicklung gegenüber Banken, Behörden und weiteren Institutionen. Seine Ausstellung ist sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Erbfolge möglich.

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Erbengemeinschaft beenden: So wird der Nachlass geteilt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen nach einem Todesfall gemeinsam den Nachlass übernehmen. Diese Gemeinschaft ist nicht für die Dauer gedacht, sondern soll durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet werden, bei der der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Stellt man sich den Nachlass als Kuchen vor, endet die Erbengemeinschaft, wenn alle Kuchenstücke verteilt sind.

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Welche Regeln gelten in der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch, wenn mehrere Personen als gewillkürte oder gesetzliche Erben nach dem Erbfall den Nachlass gemeinsam erben. Diese Gemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, was bedeutet, dass die Erben gemeinsam den gesamten Nachlass verwalten, bis dieser auseinandergesetzt wird.

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Testament: Erbeinsetzung sinnvoll ergänzen

Die Erbeinsetzung ist ein zentraler Bestandteil jedes Testaments. Sie legt fest, wer nach dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält. Doch oft reicht es nicht aus, lediglich einen Erben zu benennen. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umfassend und rechtssicher umgesetzt wird, sollte die Erbeinsetzung durch weitere Regelungen sinnvoll ergänzt werden. Im Folgenden werden einige wichtige Ergänzungen erläutert, die in einem Testament berücksichtigt werden sollten.

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