Pflichtteilsrecht: Wer kann ein Nachlassverzeichnis verlangen?
Um den Pflichtteil berechnen zu können ist eine Aufstellung über den Nachlass wichtig. In vielen Fällen besteht das Recht, dass der Erbe eine solche Aufstellung anfertigt.
Um den Pflichtteil berechnen zu können ist eine Aufstellung über den Nachlass wichtig. In vielen Fällen besteht das Recht, dass der Erbe eine solche Aufstellung anfertigt.
Die Testamentseröffnung stellt sicher, dass alle Testamente und Erbverträge des Erblassers offiziell bekannt gemacht werden und die Nachlassregelung in geregelten Bahnen verläuft.
Das Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung festzustellen und den Erben einen Erbschein auszustellen, der als offizieller Nachweis ihrer Erbenstellung dient. Eine häufige Frage, die in diesem Zusammenhang auftaucht, lautet: Kann man im Erbscheinsverfahren einen Vergleich schließen?
Kann ein Testamentsvollstrecker entlassen werden, wenn Erben ihm grobe Pflichtverletzungen vorwerfen? Das OLG Saarbrücken zeigt in seinem aktuellen Beschluss, wie wichtig die Abwägung aller Umstände ist.
Fehlt die Zustimmung eines Miterben dazu, den Nachlass auseinander zu setzen, kann grundsätzlich nur die Auseinandersetzung des Gesamtnachlasses erzwungen werden (sogenannte Erbauseinandersetzung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist ausnahmsweise möglich, nur einen Teil des Nachlasses auseinanderzusetzen (Teilerbauseinandersetzung), so dass die Erbengemeinschaft sich hinsichtlich des übrigen Nachlasses fortsetzt.