Regelungen für den Todesfall treffen – aber wie?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Erben übernehmen nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Ohne eine rechtzeitige Haftungsbeschränkung haften sie mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Nachlassschulden. Doch das Erbrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Haftung zu begrenzen.
Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 251/24) die Anforderungen an die Beweisaufnahme im Erbscheinsverfahren präzisiert. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Beweisunmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs bei Richterwechseln.
Darf ein Testamentsvollstrecker handeln, obwohl er von der Unwirksamkeit des Testaments weiß? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Urteil vom 22. Juli 2024 (Az.: 6 U 49/23) entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Testierunfähigkeit des Erblassers das Testament vollzieht, den tatsächlichen Erben haftet.