Der Erbschein: Bedeutung, Verfahren und Rechtswirkungen
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und Erbquote eines Erben bezeugt und wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Erbschein erfüllt eine zentrale Funktion im Erbrecht, insbesondere für die Nachlassabwicklung gegenüber Banken, Behörden und weiteren Institutionen. Seine Ausstellung ist sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Erbfolge möglich.