Bindungswirkung im gemeinschaftlichen Testament: Entscheidung des OLG Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2024 (Az.: 14 W 87/24) aufgezeigt, dass die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments aus einer früheren Ehe auch nach einer Wiederverheiratung fortbestehen kann. Dies hat erhebliche Konsequenzen für spätere Verfügungen von Todes wegen.