Angehöriger verstorben: Erste erbrechtliche Schritte
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).
Bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist besondere Sorgfalt geboten – schließlich hängt davon der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten ab. Wie läuft die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses genau ab? Wer trägt die Kosten, und was ist zu tun, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Einsicht in das Verzeichnis verlangt? Hier erfahren Sie, wie die Rechte und Pflichten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geregelt sind.
Im Nachlassverzeichnis sind die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers anzugeben, darunter auch Zuwendungen des Erblassers an den Erben oder den Pflichtteilsberechtigten. Anzugeben sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, beispielsweise Schenkungen, ehebedingte Zuwendungen und Ausstattungen.
Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil.