Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

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Unternehmensnachfolge bei einer Aktiengesellschaft: Was ist zu beachten?

Die Unternehmensnachfolge bei Aktiengesellschaften (AG) stellt besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung. Aktien als Anteile einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich vererbbar. Dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Nachfolgeplanung beachtet werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Nachfolge bei einer AG erläutert.

Steuerliche Aspekte der Vermögensnachfolge bei Immobilien

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Vermögensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der auch steuerliche Konsequenzen hat. Es können Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und andere Steuern anfallen. Durch geschickte Gestaltung der Vermögensnachfolge lassen sich jedoch Steuern reduzieren oder sogar gänzlich vermeiden. Die häufigsten Modelle und ihre steuerlichen Auswirkungen werden im Folgenden erläutert.

Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 22/21) hat der BFH wichtige Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Werterhöhungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Zuwendungen festgelegt. Es handelt sich um eine richtungsweisende Entscheidung zur Schenkungsteuer, die für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften von hoher Bedeutung ist.

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt als unzulässige Rechtsausübung

In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 11.07.2024, Az. 10 U 74/23) wurde ein Fall verhandelt, in dem es um den Rücktritt von einem Erbvertrag wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen ging. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich ist und wann ein solcher Rücktritt als treuwidrig anzusehen ist.

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