Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.

Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.

Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.

Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.

So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Minderjährige im Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Minderjährige können im Erbrecht als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer auftreten. Aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit und des besonderen Schutzes, den das Gesetz ihnen gewährt, gibt es jedoch spezielle Regelungen, die bei der Beteiligung Minderjähriger an einem Erbfall zu beachten sind.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer vermeiden durch mittelbare Schenkung

Die mittelbare Schenkung ist ein strategisches Mittel, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren. Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann es gelingen, Vermögen steuerlich günstig auf die nächste Generation zu übertragen. Im Folgenden wird erklärt, wie mittelbare Schenkungen funktionieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchen Fällen sie besonders vorteilhaft sind.

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Testament: Erbeinsetzung sinnvoll ergänzen

Die Erbeinsetzung ist ein zentraler Bestandteil jedes Testaments. Sie legt fest, wer nach dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält. Doch oft reicht es nicht aus, lediglich einen Erben zu benennen. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umfassend und rechtssicher umgesetzt wird, sollte die Erbeinsetzung durch weitere Regelungen sinnvoll ergänzt werden. Im Folgenden werden einige wichtige Ergänzungen erläutert, die in einem Testament berücksichtigt werden sollten.

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Ist der halbe Anteil halb soviel wert wie die ganze Immobilie?

Die Frage, ob ein hälftiger Miteigentumsanteil an einer Immobilie denselben Wert hat wie die Hälfte des Gesamtwerts der Immobilie, beschäftigt sowohl Gerichte als auch Erb- und Pflichtteilsberechtigte immer wieder. Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Az.: 10 U 25/22) hierzu Stellung genommen und betont, dass ein solcher Anteil in der Regel einen niedrigeren Wert aufweist als der rechnerische Anteil am Gesamtwert der Immobilie. Dies hat insbesondere im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen erhebliche Auswirkungen.

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