Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

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Eigenhändiges Testament errichten: Was Sie wissen sollten

Das eigenhändige Testament, auch privatschriftliches Testament genannt, ist eine weit verbreitete Form der Testamentserrichtung. Es bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den eigenen letzten Willen festzuhalten. Doch das eigenhändige Testament birgt auch Gefahren, wenn es nicht korrekt verfasst wird. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Voraussetzungen und Fallstricke beim eigenhändigen Testament.

FG Düsseldorf zur Großerwerbsschwelle: Nur Erwerbe ab Juli 2016 zählen

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich in einem kürzlich ergangenen Gerichtsbescheid intensiv mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kommanditanteilen und der Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten auseinandergesetzt. Die Entscheidung vom 17. Juli 2024, Az. 4 K 1675/23 Erb, enthält Ausführungen dazu, wie frühere Erwerbe von begünstigtem Vermögen sowie Verzichte auf Nießbrauchsrechte bei der Ermittlung der Großerwerbsschwelle nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu berücksichtigen sind.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ehegatte testierunfähig – gemeinschaftliches Testament unwirksam

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine weit verbreitete Methode, mit der Ehegatten gemeinsam ihre Vermögensnachfolge regeln. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr testierfähig ist? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Beschluss vom 14. März 2024 (Az.: 6 W 106/23) klargestellt, dass ein gemeinschaftliches Testament in einem solchen Fall unwirksam ist. Diese Entscheidung verdeutlicht die erheblichen rechtlichen Risiken, die mit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments verbunden sind, wenn die Testierfähigkeit eines der Ehegatten in Frage steht.

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