Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.

Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.

Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.

Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.

So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Delighted female relatives sitting together on wooden bench in park and browsing mobile phone while learning using

Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Elderly Couple Making Notes

Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

Pflichtteilsentziehung: Ist sie wirksam?

Die Pflichtteilsentziehung ist ein schwerwiegendes Instrument, das der Erblasser nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen einsetzen darf. Es handelt sich um eine Ausnahme zur verfassungsrechtlich geschützten Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt und unterliegen strengen Anforderungen.

A Mother Hugging her Daughter

Testament bei Kindern mit Behinderung

Die Nachlassplanung für Kinder mit Behinderung erfordert besondere Sorgfalt, da nicht nur die familiären und persönlichen Interessen berücksichtigt werden müssen, sondern auch sozialhilferechtliche Aspekte. Eltern behinderter Kinder stehen häufig vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass ihr Kind nach ihrem Tod etwas vom Nachlass hat, ohne dass der Sozialhilfeträger Zugriff auf das ererbte Vermögen erhält. Hier spielt das sogenannte „Behindertentestament“ eine zentrale Rolle.

Woman Sitting Beside Man On WOoden Bench

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament ausgelegt?

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments sind einige Besonderheiten zu beachten. Es wird auch Ehegattentestament genannt, weil es nur von Ehegatten errichtet werden kann. Dabei kommt es häufig vor, dass sich Fragen zur Auslegung und zur rechtlichen Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen ergeben.

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