Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.
Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.
Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.
So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Die Auslegung eines Testaments ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln und umzusetzen. Dabei müssen verschiedene Grundsätze und Methoden beachtet werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Willen des Erblassers bestmöglich zu respektieren.
Eine vorausschauende und umfassende Vorsorge ist unerlässlich, um im Falle einer eigenen Handlungsunfähigkeit sicherzustellen, dass persönliche Wünsche und Bedürfnisse weiterhin respektiert und umgesetzt werden. Hierbei kommen insbesondere drei zentrale Instrumente der Vorsorge zum Einsatz: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Jedes dieser Dokumente erfüllt eine wichtige Funktion.
Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 die Frage behandelt, ob die Erblasserin eine Vor- und Nacherbschaft oder lediglich ein Nießbrauchsvermächtnis angeordnet hatte (Az. 14 U 144/23). Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei einer Vor- und Nacherbschaft, und was bedeutet ein Nießbrauchsvermächtnis?
Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.