Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.

Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.

Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.

Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.

So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp

Erbschaftsteuer vermeiden: Privatvermögen in Betriebsvermögen umwandeln

Die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen stellt einen der attraktivsten Steuervermeidungstatbestände im deutschen Steuerrecht dar. Aufgrund der weitreichenden Steuerbefreiungen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen lohnt es sich, bestehendes Privatvermögen in Betriebsvermögen umzuwandeln, um die Erbschaftsteuerlast erheblich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. Dabei sind jedoch zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, um Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.

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Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

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Lebensversicherungen im Erbfall: Was ist zu beachten?

Lebensversicherungen spielen im Erbfall eine zentrale Rolle, da sie oft einen wesentlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Ihre erbrechtliche Behandlung wirft allerdings komplexe Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Verfügungsberechtigung, steuerliche Aspekte und die rechtliche Zuordnung der Versicherungssumme. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Erbschaft von Lebensversicherungen zu beachten sind.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

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Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

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