Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Schutz des Übergebers bei der Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist eine der zentralen Aufgaben für jeden Unternehmer. Sie ermöglicht nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Konflikten unter den Erben oder Gesellschaftern. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach Unternehmensform und persönlichen Zielen des Unternehmers in Betracht kommen. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte der Unternehmensnachfolge und die gängigen Modelle vorgestellt.

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Höferecht: ein Überblick

Das Höferecht stellt ein Sondererbrecht dar, das vor allem in landwirtschaftlich geprägten Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg Anwendung findet. Es regelt die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die eine „Hofeigenschaft“ besitzen. Die Besonderheit dieses Rechtsgebiets liegt darin, dass der Hof ungeteilt an einen sogenannten Hoferben übergeht. Dies soll die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Betriebes verhindern und seine Wirtschaftsfähigkeit für zukünftige Generationen sichern​.

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Vorsorgevollmacht für Unternehmer: Absicherung für den Ernstfall

Für Unternehmer ist eine umfassende Vorsorgevollmacht unerlässlich, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch bei eigener Geschäftsunfähigkeit zu gewährleisten. Eine solche Vollmacht erlaubt es einem Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmers wichtige Entscheidungen zu treffen und operative Tätigkeiten weiterzuführen. Die richtige Gestaltung dieser Vollmacht sichert nicht nur die Fortführung des Unternehmens, sondern schützt auch die Vermögenswerte und strategischen Interessen.

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Güterstandsschaukel: Erbschaftsteuer sparen in der Zugewinngemeinschaft

Die Güterstandsschaukel ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die Ehegatten innerhalb der Zugewinngemeinschaft nutzen können, um Erbschaftsteuer zu sparen. Durch den gezielten Wechsel des Güterstandes können Vermögenswerte steuerlich begünstigt übertragen werden, was insbesondere bei großen Vermögen erhebliche Steuerersparnisse zur Folge haben kann. Dieser Beitrag erläutert, wie die Güterstandsschaukel funktioniert, welche steuerlichen Vorteile sie bietet und welche Aspekte bei der Umsetzung zu beachten sind.

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Unternehmensnachfolge im Erbfall

Die Unternehmensnachfolge im Erbfall ist eine besondere Herausforderung für den Fortbestand eines Unternehmens. Anders als bei einer lebzeitigen Übertragung hat der Erblasser nach seinem Tod keinen direkten Einfluss mehr auf den Übergang seines Unternehmens. Dennoch kann durch eine sorgfältige Planung zu Lebzeiten, insbesondere durch erbrechtliche Regelungen, der Unternehmensfortbestand sichergestellt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge im Erbfall erläutert.

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