Vermächtnis zugunsten des behandelnden Arztes – der BGH kippt das pauschale „Nein“
Darf ein Patient seinem langjährigen Hausarzt per Vermächtnis ein Grundstück hinterlassen, als Dank für ärztliche Betreuung und zusätzliche Hilfsdienste? Das Oberlandesgericht Hamm (Hinweisbeschluss vom 28. Mai 2024, Az. 10 U 14/24) sagt: Nein. Eine so große Zuwendung verstößt gegen das ärztliche Berufsrecht – das Vermächtnis ist nichtig.






