Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.
Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.
Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.
So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Die Frage der Testierfähigkeit eines Erblassers stellt sich besonders dann, wenn dieser an Demenz erkrankt ist. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin zeigt, wie in solchen Fällen die Gültigkeit eines Testaments geprüft wird (KG, Beschluss vom 25.07.2024, Az. 19 W 76/23). Was passiert, wenn ein Erblasser an Demenz leidet, aber ein Testament verfasst? Und wann ist ein Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam?
Viele Mandanten sind überrascht, wenn ein Bevollmächtigter am Bankschalter abgewiesen wird, obwohl er eine ordnungsgemäß erteilte General- oder Vorsorgevollmacht vorlegt. Banken dürfen solche Vollmachten in laufenden Kontobeziehungen grundsätzlich nicht verweigern – und haften sogar für Schäden, die durch eine ungerechtfertigte Zurückweisung entstehen.
Mit Urteil vom 29.02.2024 (OLG Köln, Az. 24 U 136/20) hat das Gericht entschieden, dass ein Vater, der den Widerruf einer Hof-Schenkung erst neun Jahre nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist erklärt, das Eigentum ungerechtfertigt erlangt hat und es an die Erben seines verstorbenen Sohnes zurückübertragen muss.
Darf ein Patient seinem langjährigen Hausarzt per Vermächtnis ein Grundstück hinterlassen, als Dank für ärztliche Betreuung und zusätzliche Hilfsdienste? Das Oberlandesgericht Hamm (Hinweisbeschluss vom 28. Mai 2024, Az. 10 U 14/24) sagt: Nein. Eine so große Zuwendung verstößt gegen das ärztliche Berufsrecht – das Vermächtnis ist nichtig.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 26.03.2025, Az. IV ZB 15/24) hat entschieden, dass die Sondervorschrift des § 2270 BGB ausschließlich für gemeinschaftliche Testamente gilt. Für Erbverträge ist sie unanwendbar. Das hat weitreichende Folgen für alle, die ihre Erbfolge verbindlich regeln möchten.