Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 24. August 2024 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbauseinandersetzung, Erbfolge klären, Erbrechtliche Ansprüche

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

Was ist der Ankereffekt?

Der Ankereffekt beschreibt das Phänomen, dass Menschen in ihren Entscheidungen und Einschätzungen unbewusst von einem Ausgangswert beeinflusst werden, der ihnen genannt wird – dem sogenannten Anker. In Verhandlungen wird dieser Anker oft durch die erste Zahl gesetzt, die in den Raum geworfen wird, sei es eine Forderung oder ein Angebot. Auch in juristischen Prozessen können Anker durch Argumente, Vergleichsvorschläge oder Behauptungen gesetzt werden.

Bedeutung des Ankereffekts in erbrechtlichen Verhandlungen

Erbrechtliche Verhandlungen, sei es bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder bei Erbauseinandersetzungen, sind besonders anfällig für den Ankereffekt. Die Komplexität der erbrechtlichen Materie, gepaart mit emotionalen Belastungen, macht die Beteiligten besonders empfänglich für die Beeinflussung durch Anker.

1. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen:

Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen spielt der Ankereffekt eine entscheidende Rolle. Der Pflichtteilsberechtigte könnte eine hohe Summe fordern, die als Anker wirkt und den Spielraum für Verhandlungen eingrenzt. Selbst wenn diese Forderung nicht durchsetzbar wäre, kann sie den Erben dazu bringen, einem höheren Betrag zuzustimmen, als er ursprünglich beabsichtigt hatte.

2. Erbauseinandersetzungen:

In Erbauseinandersetzungen, bei denen die Vermögenswerte einer Erbengemeinschaft aufgeteilt werden, setzt derjenige, der den ersten Vorschlag für die Aufteilung macht, den Anker. Dieser Anker kann die Erwartungen und das Verhalten der anderen Erben so beeinflussen, dass die ursprünglichen Vorstellungen und Ziele der Beteiligten erheblich modifiziert werden.

Wie kann man dem Ankereffekt entgegenwirken?

Die Kenntnis des Ankereffekts ist der erste Schritt, um seiner manipulativen Wirkung entgegenzuwirken. In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten sollten Sie daher folgende Strategien in Betracht ziehen:

  1. Eigene Anker setzen: Lassen Sie sich nicht nur von den Ankern der Gegenseite beeinflussen. Setzen Sie frühzeitig Ihre eigenen Anker, indem Sie Ihre Forderungen oder Angebote klar und mit Begründung präsentieren.
  2. Sorgfältige Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung auf die Verhandlungen ist unerlässlich. Sammeln Sie alle notwendigen Informationen über den Nachlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erwartungen der anderen Beteiligten. Diese Vorbereitung hilft Ihnen, unrealistische Anker der Gegenseite zu erkennen und zu entkräften.
  3. Emotionale Distanz wahren: In erbrechtlichen Angelegenheiten spielen Emotionen oft eine große Rolle. Versuchen Sie, in den Verhandlungen sachlich zu bleiben und sich nicht von emotional gesetzten Ankern beeinflussen zu lassen.

Fazit

Der Ankereffekt ist ein mächtiges psychologisches Bewegungsmoment, der in erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten eine entscheidende Rolle spielen kann. Indem Sie sich der Gefahr bewusst sind und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen, können Sie verhindern, dass Ihre Verhandlungsposition durch unberechtigte Anker geschwächt wird. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Interessen in erbrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu vertreten.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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