Wir waren beim 20. Deutschen Erbrechtstag in Berlin

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 21. März 2026 von Tobias Goldkamp

Vom 19. bis 21. März 2026 waren wir – Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer – in Berlin beim 20. Deutschen Erbrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Jubiläumsveranstaltung hat erneut gezeigt, wie dynamisch sich das Erbrecht entwickelt – im materiellen Recht, im Verfahrensrecht und an den Schnittstellen zum Bank- und Steuerrecht.

Cornelius Dornhoff, Ann-Kristin Wedemeyer und Tobias Goldkamp

Fachkongress mit unmittelbarem Nutzen für unsere tägliche Arbeit

Schon die Auftaktveranstaltung zum Thema „Erbrecht und Banken“ war für uns besonders interessant. Gerade an der Schnittstelle zwischen Erbrecht und Bankpraxis entstehen im Erbfall häufig praktische Probleme: Wer darf über Konten verfügen? Welche Nachweise verlangen Banken? Wie lassen sich Nachlassabwicklung und Sicherung von Ansprüchen sinnvoll gestalten? Dass diese Fragen gleich zu Beginn so prominent behandelt wurden, war aus unserer Sicht ein sehr guter Auftakt.

Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung und Verfahrensfragen

Am Freitag standen zahlreiche Themen auf dem Programm, die für die forensische und außergerichtliche Praxis besonders relevant sind. Dazu gehörten die notariell vermittelte Auseinandersetzung des Nachlasses, maßgeschneiderte Anträge in der Pflichtteilsklage, die anwaltliche Begleitung beim notariellen Verzeichnis sowie Fragen zu Erbunwürdigkeit, Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsentziehung.

Gerade diese Themen begegnen uns in der Praxis regelmäßig. Sie zeigen, dass es im Erbrecht nicht nur auf die materiell-rechtliche Ausgangslage ankommt, sondern oft ebenso sehr auf die richtige Verfahrensstrategie, die richtige Antragstellung und den klugen Umgang mit Beweis- und Auskunftsfragen.

Steuerrechtliche Entwicklungen fest im Blick

Ein wichtiger Bestandteil des Erbrechtstags war auch das Steuerrecht. Im steuerrechtlichen Teil, in dem nach dem veröffentlichten Programm ursprünglich Prof. Dr. Matthias Loose vorgesehen war, haben krankheitsbedingt Rechtsanwalt Dr. Heinz-Willi Kamps und Rechtsanwalt Dr. Guido Holler referiert. Auch dieser Themenblock war für uns besonders interessant, weil sich in der Beratungspraxis immer wieder zeigt, wie eng Erbrecht und Erbschaftsteuer miteinander verzahnt sind.

Gerade bei Nachlassverbindlichkeiten, bei der Bewertung von Vermögen und bei der steuerlichen Behandlung von Gestaltungen ist es für eine gute Beratung entscheidend, die aktuelle Entwicklung nicht nur zu kennen, sondern auch richtig einordnen zu können.

Internationale und familienrechtliche Perspektiven

Am Samstag kamen weitere spannende Themen hinzu, unter anderem der Länderbericht zum schwedischen Erbfall, das neue Abstammungsrecht und dessen Auswirkungen auf die Erbfolge sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erbrecht. Auch daran zeigt sich, dass das Erbrecht längst nicht mehr nur aus den klassischen Fragen rund um Testament, Pflichtteil und Erbschein besteht, sondern zunehmend internationale und familienrechtliche Bezüge aufweist.

Warum wir solche Veranstaltungen besuchen

Für uns sind Fachveranstaltungen wie der Deutsche Erbrechtstag keine bloße Fortbildungspflicht, sondern ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Wir nutzen solche Kongresse, um aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufzunehmen, neue Argumentationslinien kennenzulernen, Rechtsprechung einzuordnen und den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der erbrechtlichen Praxis zu pflegen.

Unser Fazit

Wir nehmen aus Berlin viele fachliche Impulse mit – insbesondere zum Pflichtteilsrecht, zur Nachlassauseinandersetzung, zur Testamentsvollstreckung, zum Bankrecht im Erbfall und zum Steuerrecht. Einige dieser Themen werden wir in den kommenden Wochen hier auf unserer Internetseite noch gesondert aufgreifen und vertiefen.

Wenn Sie Fragen zur Nachfolgegestaltung, zum Pflichtteil, zur Testamentsvollstreckung oder zu einem laufenden Erbstreit haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit im Erbrecht.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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