Regelungen für den Todesfall treffen – aber wie?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Regelungen zum Nachlass sorgen für Klarheit und verhindern Streit unter den Angehörigen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Vermögensnachfolge im Todesfall zu gestalten?
Erben übernehmen nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Ohne eine rechtzeitige Haftungsbeschränkung haften sie mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Nachlassschulden. Doch das Erbrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Haftung zu begrenzen.
Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 251/24) die Anforderungen an die Beweisaufnahme im Erbscheinsverfahren präzisiert. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Beweisunmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs bei Richterwechseln.
Vollmachten spielen eine zentrale Rolle in der Nachlassverwaltung und Vermögensplanung. Doch was geschieht mit einer Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers? Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in seinem Beschluss vom 26. Juni 2023 (Az.: 10 Wx 11/23) klargestellt, dass eine Vollmacht grundsätzlich über den Tod hinaus gilt, sofern nichts anderes geregelt ist. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht wird transmortale Vollmacht genannt.