OLG Hamm: Fehlende Ersatzerbenregelung – wie Gerichte Lücken im Testament schließen
Was passiert, wenn eine im Testament eingesetzte Erbin vor dem Erblasser verstirbt und keine Ersatzperson bestimmt wurde? Diese Frage beantwortete das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 19. März 2025, Az. I-10 W 40/25) in einem praxisrelevanten Fall: Es stellte klar, dass die Kinder der vorverstorbenen Erbin nachrücken können – wenn der mutmaßliche Wille des Erblassers dies nahelegt.





