Ausländisches Testament – in Deutschland wirksam?
Ein in Serbien errichtetes Testament, maschinenschriftlich verfasst und von zwei Zeugen unterschrieben – keine Spur von deutscher Handschriftlichkeit. Trotzdem erkannte das Kammergericht Berlin diese Verfügung als wirksam an. Der Grund: Ein Testament kann hierzulande gelten, obwohl es die deutschen Formvorschriften nicht erfüllt. Was bedeutet das für deutsch-ausländische Nachlassfälle?





