Erbauseinandersetzung

Wir nehmen Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft für Sie wahr. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie bei Teilungsversteigerungen, setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch und gestalten Erbauseinandersetzungsverträge.

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Voraus des Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte, fällt gemeinschaftliches Eigentum hälftig in den Nachlass des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, sich über diesen Anteil mit den Erben auseinanderzusetzen. Sind sich die Erben nicht einig, erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nach Begleichung der Verbindlichkeiten und Aufteilung aller teilbaren Sachen – durch Versteigerung. Damit der gemeinsame Hausrat nicht unter den Hammer kommt, gibt es den Voraus des Ehegatten gem. § 1932 BGB.

Auslandsbezug im Erbrecht

Viele Menschen bevorzugen einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Viele kommen aus einem anderen Land nach Deutschland. Doch wie wirkt sich dies auf den zukünftigen Erbfall aus und was gibt es für Möglichkeiten?

BFH: Hat Grundstücksverkäufer Miterbenanteil erlangt, löst dies keine Spekulationsfrist aus

Wer entgeltlich einen Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft erlangt, in deren Gesamthandsvermögen sich Eigentum an einem Grundstück befindet, verwirklicht keine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem am 11.01.2024 veröffentlichten Urteil vom 26.09.2023 entschieden (Az. IX R 13/22).

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Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).

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