Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.
Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.
Die Löschung eines Miterben aus dem Grundbuch nach einer Abschichtungsvereinbarung sorgt häufig für Unsicherheiten. Muss das Grundbuchamt eine notarielle Urkunde verlangen? Ist die Zustimmung der verbleibenden Miterben erforderlich? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (34 Wx 21/25 e) klargestellt, dass die Bewilligung des ausgeschiedenen Miterben allein genügt, um eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen.
Die gerichtliche Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs an einen Miterben sorgt häufig für Streit unter Erben. Besonders relevant ist die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuweisungsvoraussetzungen ausschlaggebend ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22. November 2024 (BLw 1/24) hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Ein Teilungsversteigerungstermin dient dazu, eine gemeinschaftlich gehaltene Immobilie zu veräußern, wenn sich Miteigentümer – etwa in einer Erbengemeinschaft – nicht über die Nutzung oder Verwertung einigen können. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und folgt festen Verfahrensschritten.
Mit dem Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Ohne Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung haftet der Erbe mit seinem gesamten Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.04.2024 – 1 BvR 1031/20) betont die Bedeutung der faktischen Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen des Erben, wenn die Nachlassinsolvenz eröffnet wurde.