Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Gefahren der lenkenden Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine sogenannte „lenkende Ausschlagung“ vorgenommen wird – das heißt, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, um den Erbteil einer bestimmten Person zukommen zu lassen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke und Gefahren einer solchen Strategie.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort beim Umzug eines Demenzkranken

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 22. Juli 2024 (Az.: 14 W 50/24) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes eines Erblassers befasst, der seinen Lebensabend in einem Pflegeheim im Ausland verbrachte. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Nachlassverfahren mit Auslandsbezug.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

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