Erbvertrag bleibt gültig trotz späterer Eheschließung und Scheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Mai 2024 in einem Beschluss (Az.: IV ZB 26/23) klargestellt, dass ein vor der Ehe geschlossener Erbvertrag, nicht automatisch im Fall der Scheidung unwirksam wird. Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Rechtslage von Erbverträgen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurden.