Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Anfechtung von Verfügungen aus Testamenten oder Erbverträgen

Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.

Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 W 60/23) verdeutlicht, wie schwer der Nachweis der Testierunfähigkeit eines Erblassers zu erbringen ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Grundregel des § 2229 BGB, nach der jedermann als testierfähig gilt, solange das Gegenteil nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.

Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts: Was ist zu beachten?

Entscheidungen des Nachlassgerichts können für Beteiligte erhebliche Auswirkungen haben. Wenn Sie mit einer Entscheidung des Nachlassgerichts nicht einverstanden sind, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen. Im Folgenden wird erläutert, welche Arten von Entscheidungen anfechtbar sind, welche formellen Anforderungen erfüllt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

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