Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.
Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.
Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.
Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 9. Februar 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen (Az.: I-10 W 60/23), die sich mit der Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments befasst, dessen Original nicht mehr auffindbar ist. Der Beschluss beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Kopie eines Testaments als Grundlage für die Erbfolge dienen kann, und gibt wichtige Hinweise zu den Anforderungen an den Nachweis eines wirksamen Widerrufs.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zwei aktuellen Beschlüssen (Az.: 33 Wx 329/23 e und Az.: 33 Wx 115/24 e) wichtige Klarstellungen zur Formwirksamkeit von Testamenten und zur Bedeutung der Unterschrift des Erblassers getroffen. Diese Entscheidungen unterstreichen die strengen Anforderungen des Gesetzgebers an die formwirksame Errichtung von Testamenten und weisen auf die Risiken hin, die bei formfehlerhaften Testamenten bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 10. April 2024 (Az.: 1 BvR 1031/20) entschieden, dass die Verrechnung von Gutschriften auf einem im Soll befindlichen Konto des Erblassers auch nach der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zulässig ist, sofern der Erbe dem konkludent zugestimmt hat. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der Haftungsbeschränkung des Erben bei einem überschuldeten Nachlass.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Mai 2024 in einem Beschluss (Az.: IV ZB 26/23) klargestellt, dass ein vor der Ehe geschlossener Erbvertrag, nicht automatisch im Fall der Scheidung unwirksam wird. Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Rechtslage von Erbverträgen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurden.