BGH: Herausgabeanspruch des Erben bei missbräuchlicher Verwendung anvertrauter Gelder
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 1. August 2024 (Az.: III ZR 144/23) entschieden, dass ein Erbe einen Anspruch auf Herausgabe von Geldbeträgen hat, die der Erblasser einem Dritten zur Geschäftsbesorgung anvertraut hat, wenn diese Gelder nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Diese Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Beweislast und der Frage der Verjährung solcher Ansprüche.