Erbausschlagung wegen Irrtums anfechten – Wann ist das möglich?
Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist nicht immer endgültig. In bestimmten Fällen kann eine Erbausschlagung nachträglich wegen Irrtums angefochten werden. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen des OLG Zweibrücken (Az.: 8 W 102/23) und des OLG Frankfurt a. M. (Az.: 21 W 146/23) zeigen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen – und wo die Grenzen liegen.