Erbengemeinschaft

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Erbfall eintritt, kommt es nicht nur auf die rechtlichen Aspekte an, sondern auch auf die zwischenmenschlichen und psychologischen Dynamiken innerhalb der Erbengemeinschaft. Diese können die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen und zu Konflikten führen, die oft tiefer reichen, als man zunächst vermuten würde.

Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

Grundschulden in der Teilungsversteigerung: Was Erben beachten müssen

Die Teilungsversteigerung von Immobilien ist ein häufiges Mittel zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die sich nicht einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Eine besondere Herausforderung in diesem Verfahren sind dabei die Grundschulden, die auf den Immobilien lasten können. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen beleuchten die Rechtslage und die zu beachtenden Aspekte bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung.

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.

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