Angehöriger verstorben: Erste erbrechtliche Schritte
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich danach, ob der Erblasser einen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner hinterlässt, in welchem Güterstand er verheiratet war und welche Verwandten er hinterlässt.
Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.
Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil.