Bekomme ich mindestens den Pflichtteil, wenn ich erbe?
Viele Menschen denken, sie bekämen mindestens den Pflichtteil, wenn sie erben.
Viele Menschen denken, sie bekämen mindestens den Pflichtteil, wenn sie erben.
Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen.
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend.
Schenkungen und sonstige Zuwendungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten sind nur in bestimmten Fällen auf den Pflichtteil anzurechnen.